Lasst die Finger von Freenom #
Nachdem ich nun über zwei Jahre versuche meinen Freenom Account löschen zu lassen, indem ich eine Beschwerde nach der DSGVO (Regulation (EU) 2016/679) eingereicht habe, wird eben diese nicht mehr weiterverfolgt, weil sie ja nur mich betreffe (keine Relevanz für die Allgemeinheit), und der Aufwand zu hoch wäre, herauszukriegen, ob es denn überhaupt eine Rechtsgrundlage gäbe, die das Unternehmen zur Löschung meines Accounts verpflichte.
Es geht um das niederländische Unternehmen Freenom. Ein Domain-Registrar, der vor allem dafür bekannt ist, Domains mit ausgewählten Domainendungen kostenlos zu verleihen. Genau so ist das Unternehmen dafür bekannt, seinen Nutzenden diese Domains mir nichts, dir nichts zu entziehen, und weiterzuverkaufen. Und nicht zuletzt ignoriert Freenom jegliche Datenschutzbelange. Die Weboberfläche gibt Nutzenden keine Möglichkeit, den eigenen Account zu löschen, und auch deren Hilfeseiten verlieren kein Wort hierzu. Es gibt zwar ein Support-Formular, aber sagen wir es mal so: Meine Anfrage auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO habe ich am 7. Dezember 2022 gestellt (und mit der Zeit weitere Informationen angehangen), aber zu keinem Zeitpunkt eine Antwort von Freenom bekommen. Nicht, dass der Support nur Schein wäre und gar nicht wirklich existiere. Auf eine andere, Service-bedingte Supportanfragen, hatte ich zuvor eine recht unfreundliche Antwort erhalten, welche zwar in keinster Weise Unterstützung bot, aber immerhin eine Antwort war.
Und jetzt? #
De AP legt geen maatregel op aan de organisatie waarover uw klacht gaat. […] Uw klacht is altijd waardevol.
[Die AP wird der Organisation, auf die sich Ihre Beschwerde bezieht, keine Maßnahmen auferlegen. […] Ihre Beschwerde ist immer wertvoll.]
Ich freu’ mich einen besenförmigen Keks …
[…] maar uw klacht helpt de AP evengoed persoonsgegevens in Nederland te beschermen. Als de AP bijvoorbeeld merkt dat een hoog aantal klachten over dezelfde organisatie gaat, dan kunnen we alsnog een verder onderzoek instellen. Verder kan uw klacht de AP bijvoorbeeld helpen bij een ander onderzoek dat we uitvoeren. Ook helpt de informatie de AP om onderzoeks- en beleidsonderwerpen te bepalen en om onze website te verbeteren.
[[…] aber Ihre Beschwerde hilft der AP, personenbezogene Daten in den Niederlanden zu schützen. Wenn die AP zum Beispiel feststellt, dass eine große Anzahl von Beschwerden dieselbe Organisation betreffen, können wir trotzdem weitere Untersuchungen durchführen. Außerdem kann Ihre Beschwerde der AP bei einer anderen Untersuchung helfen, die wir durchführen. Die Informationen helfen der AP auch bei der Festlegung von Forschungs- und politischen Themen und bei der Verbesserung unserer Website.]
Damit hat die AP zwar vollkommen recht. Allerdings zeigt das Schreiben auch einige der großen Probleme der DSGVO auf. Die DSGVO ist für den Großteil der Menschheit vollkommen unzugänglich. Es erfordert bereits eine unverhältnismäßig große Menge Wissen, um eine Anfrage nach Artikel 17. der DSGVO an ein Unternehmen zu stellen, oder Geld für eine Anwältin. Als ob dann irgendwer so töricht ist wie ich, und es sich freiwillig antut, dies bei Nichtstun des Unternehmens zu einer Beschwerde zu eskalieren und diese an die zuständige Behörde zu schicken. Und das auch noch auf Niederländisch. Nur um dann festzustellen zu müssen, dass diese Behörden vollkommen überfordert sind und jede weitere Anfrage dies verschlimmert, sodass versucht wird sich mit Argumentationen über Effizienz und Relevanz aus so vielen Beschwerden wie möglich herauszureden, in der Hoffnung, wenigstens den wirklich großen Fällen nachgehen zu können.
Die AP gibt mir sechs Wochen ab Absendedatum ihres Schreibens, um mittels eines Formulars Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen. Aber ob ich mir diese Mühe machen werde, weiß ich noch nicht. Ansonsten erträume sehe ich meine einzige Chance, diesen Account gelöscht zu bekommen, darin, dass es tatsächlich weitere Menschen gibt, die eine solche Beschwerde einreichen.